Ihre Anwälte für Strafrecht in Schönebeck

Strafrecht – Wenn Sie eine Strafverteidigung suchen

Die Strafverteidigung bedarf nicht nur einer umfassenden Rechtskenntnis, sondern auch einer umfassenden Erfahrung. Beides können Ihnen unsere Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Hansen & Partner in Schönebeck bieten. Wir beraten und vertreten Sie vor Gericht wie auch außergerichtlich im Strafrecht. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen in vertrauensvoller Zusammenarbeit eine Verteidigungsstrategie, die alle Chancen, Risiken und Möglichkeiten berücksichtigt. Inhalte des Strafrechts können zum Beispiel Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht sein. Unsere Leistungen im Strafrecht umfassen die Rechtsberatung und die gerichtliche Vertretung, wenn es um folgende Probleme geht:

  • Anklage

  • Strafbefehl

  • Nebenklage

  • Betäubungsmittelrecht

  • Jugendstrafrecht

  • Haft

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Opferrecht – Wenn Sie Opfer einer Straftat sind

Auch das Opfer einer Straftat hat Beratungs- und Vertretungsbedarf. Ihre Rechte können Sie häufig als Nebenkläger vertreten, indem Sie sozusagen neben der Staatanwaltschaft als weiterer Ankläger auftreten und selbst oder vertreten durch uns als Nebenklagevertreter aktiv an dem Prozess teilnehmen. Gern beraten wir Sie, ob eine Nebenklage möglich und sinnvoll ist. Die Kosten der Verurteilung werden im Falle der Verurteilung vom Angeklagten getragen.
 

Unabhängig von einer Nebenklage stehen Ihnen als Opfer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Diese können unabhängig von einer Nebenklage im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. Auch hierzu beraten und vertreten wir Sie gerne.

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Ordnungswidrigkeitenrecht – Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben

Ordnungswidrigkeiten treffen fast jeden Bürger einmal, denn unter ihnen versteht man leichte Rechtsverstöße. Bei Verletzungen von Ordnungsrecht (beispielsweise Verletzungen der Straßenverkehrsordnung) sieht der Gesetzgeber häufig von Strafe ab und reagiert mit Verwarnungen oder Bußgeldern. Besonders im Straßenverkehr werden Verstöße vielfach auf diese Art geahndet. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Unsere Aufgabe als Anwalt ist es, Ihre Rechte zu wahren und dabei auf Grundlage des Gesetzes die bestmögliche Lösung herauszuholen.

 

Sie sind auf der Suche nach einem Strafverteidiger, einem Anwalt für Strafrecht oder für Ordnungswidrigkeitenrecht in Schönebeck? Gerne sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie einfach Ihren Termin.

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